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   OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04   

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https://dejure.org/2005,5811
OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,5811)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.06.2005 - 2 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,5811)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - 2 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,5811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufhebung hilfsweise Scheidung einer Ehe; Anwendbares Recht auf die Anfechtung einer Ehe; Ehe mit einem zur Zeit der Eheschließung türkischen Staatsangehörigen; Arglistige Täuschung als Eheanfechtungsgrund; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 13; ; EGBGB Art. 14; ; EGBGB Art. 17; ; BGB § 314 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 314 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistige Täuschung zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beiwohnungsunwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1201
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 6 UF 106/01

    Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04
    Die Täuschung muss ursächlich für die Eheschließung gewesen sein; sie muss also begrifflich spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung vorgelegen haben (vgl. OLG Hamm, FPR 2004, 26; PfälzOLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, OLGR 2002, 229, 230).

    Soweit es um Heirat aus Liebe mit der Folge sexueller Annäherung der Partner geht, handelt es sich grundsätzlich um subjektive Empfindungen, die nicht offenbarungspflichtig sind und deren Verschweigen keine arglistige Täuschung darstellt (vgl. PfälzOLG Zweibrücken, OLGR 2002, 229 f; OLG Hamm, FPR 2004, 26 f, jew. m. w. N.).

  • OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03

    Aufhebung der Ehe wegen Eingehens zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04
    Die Täuschung muss ursächlich für die Eheschließung gewesen sein; sie muss also begrifflich spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung vorgelegen haben (vgl. OLG Hamm, FPR 2004, 26; PfälzOLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, OLGR 2002, 229, 230).

    Soweit es um Heirat aus Liebe mit der Folge sexueller Annäherung der Partner geht, handelt es sich grundsätzlich um subjektive Empfindungen, die nicht offenbarungspflichtig sind und deren Verschweigen keine arglistige Täuschung darstellt (vgl. PfälzOLG Zweibrücken, OLGR 2002, 229 f; OLG Hamm, FPR 2004, 26 f, jew. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 2 UF 51/03

    Aufhebung der zwischen einer Deutschen und einem pakistanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04
    Wird mit der überwiegenden Meinung auf den Eheschließungsstatus des Art. 13 EGBGB abgestellt (vgl. MüKo/Winkler/von Mohrenfels aaO, Art. 17 Rdnr. 24 m. w. N.), kommt es, weil Art. 12 Abs. 1 Satz 1 türkisches IPR für die Eheschließung keine (Rück-)Verweisung auf das Recht des Aufenthalts enthält (vgl. Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Türkei, Anm. III A 3 c), im Vergleich mit dem türkischen materiellen Recht grundsätzlich darauf an, welches das "ärgere" Recht ist (vgl. Senat FamRZ 2004, 950, 951).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.1999 - 2 UF 93/99

    Eheaufhebung - arglistige Täuschung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04
    a) Für die Aufhebung kann dahinstehen, ob nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB wegen des gewöhnlichen Aufenthalts beider Ehegatten deutsches Recht zur Anwendung kommt (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 737 einerseits; MüKo/Siehr, ZPO, Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Art. 14 Rdr. 116 andererseits).
  • OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10

    Scheidung innerhalb des Trennungsjahres: Ehelicher Treuebruch als unzumutbare

    Deshalb müssen weitere Umstände wie etwa die Darstellung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 998) oder ein ehebrecherisches Verhältnis in der früheren Ehewohnung (OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 809; OLG Köln FamRZ 1999, 723; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 25; offen gelassen von OLG Köln FamRZ 1992, 319) hinzutreten, die es für den anderen Ehegatten geradezu als entwürdigendes Unrecht erscheinen lassen, wenn man ihn noch länger am Eheband festhalten wollte (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1203; OLG Rostock NJW 2006, 3648, 3649; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 69).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2010 - 17 UF 195/10

    Eheaufhebung: Anwendbares Recht bei dem Antrag eines ehemals mit einer deutschen

    Deshalb wird in der Rechtsprechung zum Teil bei vergleichbaren Wirkungen auf das Recht des Verletzten abgestellt, z. B. bei Drohung oder Täuschung (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201; Düsseldorf IPRax 1993, 251).

    Es reicht nicht aus, dass nur ein Ehegatte hierzu entschlossen war (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1201 m. w. N.).

  • KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Rechtsmissbrauch bei

    Trifft dies nur auf einen der Verlobten zu, liegt kein Fall des § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB vor (OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 277, 278; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1202).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2023 - 20 W 107/22

    Vorliegen einer Scheinehe

    Liegt bei einem Ehegatten dagegen ein echter Ehewunsch bzw. ein Wunsch nach den Verpflichtungen des § 1353 Abs. 1 BGB vor, fehlt es an den Tatbestandsvoraussetzungen einer "Scheinehe"; dann kann allenfalls - wovon das Amtsgericht hier auch ausgegangen ist - ein Aufhebungsgrund gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen (vgl. etwa OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 277; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201; VG Berlin StAZ 2011, 311, je zitiert nach juris; BeckOGK/Otto, Stand: 01.10.2022, § 1314 BGB Rz. 25; Grüneberg/Siede, BGB, 82. Aufl., § 1314 Rz. 14; Münchener Kommentar/Wellenhofer, BGB, 9. Aufl., § 1314 Rz. 38, je m. w. N.).
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